Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ kann durch die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen nicht verändert werden. Das Ergebnis ist so festzustellen, wie der Prüfbericht ihn ausweist. Der Prüfbericht kann im Übrigen im vollen Umfang eingesehen werden. Er ist in einem Abschlussgespräch unter Beteiligung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde sowie des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg, Vertreter des Kurbetriebs-, Rechnungsprüfungsausschusses, der stellvertretenden Bürgermeisterin, Vertreter des Amtes Klützer Winkel, der Abschlussprüfer und der Steuerberater des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ am 11.12.2016 umfassend beraten worden. Einwände von nicht Anwesenden hat es nicht gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt.

 

  1. Aufgrund des erneuten Zuwachses an Gästen um ca. 6 % konnte ein Anstieg der Umsatzerlöse verzeichnet werden. Dem Ertragsanstieg standen Aufwandszuwächse in nahezu gleicher Höhe gegenüber. Das Abschreibungsvolumen ist weiterhin gesunken, da Großinvestitionen wiederum verschoben wurden. Das Betriebsergebnis, ohne Sondereffekte, war daher in etwa auf Vorjahresniveau (+TEUR 326). Vor dem Hintergrund des Wegfalls der außerordentlichen Aufwendungen, führte dies zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr. In 2016 wurde somit ein Jahresgewinn von TEUR 275 erzielt. Trotz des gesteigerten Jahresergebnisses, ergibt sich ein geringerer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Nettoausgaben für Investitionen beliefen sich, unter Berücksichtigung erhaltener Fördermittel, auf TEUR 200. Kumuliert ergab sich ein Rückgang des Finanzmittelfonds um TEUR 42 auf TEUR 931. 

 

  1. Im Grundwerk des Landesrechnungshofes MV unter Punkt 18 wird auf § 40 der Eigenbetriebsverordnung MV i. d. F. vom 14. Juli 2017 verwiesen, dass der Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen Einrichtung bereits nach dem Vorliegen des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers von der Gemeindevertretung festgestellt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Freigabe des Jahresabschlusses durch den Landesrechnungshof.

 

 

 

 

 

 

  1. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Crowe Möhrle Happ Luther GmbH, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an    7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

  1. Entlastung der Kurdirektorin des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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