Beschlussvorlage - AA Amt/18/12254
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Klützer Winkel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame Wohngeldstelle zu bilden
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Ines Wien
- Verfasser/Antragsteller:
- Ines Wien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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12.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Amtsvorstehern und den Bürgermeistern der amtsfreien Gemeinden sind nach Artikel 10 des Gesetzes über die Funktionalreform vom 5. Mai 1994 (GVOBl. M-V 1994, S. 566), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 422) die Aufgaben als zuständige Stelle für die Ausführung des Wohngeldgesetzes im übertragenen Wirkungskreis übertragen worden.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Grevesmühlen soll eine gemeinsame Wohngeldstelle für die Stadt und das Amt gebildet werden. Ziel ist es dabei die übertragenen Verwaltungsaufgaben zukünftig effizienter zu erledigen, um hierdurch Einspareffekte im Sach- und Personalbedarf erzielen zu können.
Hierzu soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden. Das Amt überträgt die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben im Bereich des Wohngeldgesetzes zum 01. Juli 2018 auf die Stadt. Die Stadt übernimmt sämtliche mit der Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten und stellt die ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungsaufgaben sicher.
Das Amt erstattet die für die Erledigung anfallenden Kosten, laut vertraglicher Regelung an die Stadt.
Der Vertragsentwurf ist mit dem Bürgermeister der Stadt vorabgestimmt und liegt der unteren Rechtsaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde zur Prüfung vor..
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 165 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)[1] zur Bildung einer gemeinsamen Wohngeldstelle der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Klützer Winkel
[1]In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In 2018 wird vorbehaltlich unvorhersehbarer Kosten durch die Aufgabenübertragung mit einer Einsparung von Sach- und Personalkosten in Höhe von ca. 4.800 EUR und in den Folgejahren mit jährlich ca. 15.000 EUR für die Bearbeitung des Wohngeldes gerechnet.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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