Beschlussvorlage - AA Amt/18/12170
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Produkt - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 612.01
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Witting
- Verfasser/Antragsteller:
- Lisa Witting
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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12.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die interne Zinsverrechnung für das Jahr 2017 wurde vorgenommen. Grundlage hierfür ist der jeweilige Tagesabschluss zum Monatsende. Das Amt ist kontoführend für die Gemeinden. Im Amt sind Zinsaufwendungen in Höhe von 4.537,42 Euro angefallen (Zeitraum 08-12/2017). Bisher brauchten weder das Amt noch die Gemeinden Zinsen bzw. Verwahrentgelte zahlen.
Mit Schreiben vom 30.06.2017 setzt die Sparkasse MNW ein Verwahrentgelt in Höhe 0,40 % p.a. ab dem 1. August 2017 fest.
Auch die DKB setzte mit Schreiben vom 26. Juli 2017 ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,40 % p.a. ab dem 1. Oktober 2017 fest.
Somit ergibt sich für das Amt Klützer Winkel am Jahresende ein Zinsaufwand und damit eine überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung i. H. v. 860,23 Euro.
Die Haushaltstelle 612.01-57990000 (Sonstige Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (u. a. Mahnzinsen)) wurde im Jahr 2017 nur mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 100,00 Euro geplant.
Aufgrund des § 4 (2) Nr. 2 der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 24. März 2015 muss der Amtsausschuss über die überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung entscheiden, da die Haushaltsüberschreitung mehr als 10 % (entspricht im PSK 61201.57990000 = 10,00 Euro) des geplanten Haushaltsansatzes in Anspruch nimmt.