Beschlussvorlage - AA Amt/16/10540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu umfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2015 die anliegende Aufstellung über Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und den Amtsausschuss über das Ergebnis zu informieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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