Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 be­schlossen, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Mol­kereiviertel" aufzustellen.

Anlass der Planung sind geplante weitere Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände aufgrund geänderter technologischer Abläufe in der Produktion der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, die nicht gemäß Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungspla­nes möglich sind.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wismar-Ost der Hansestadt Wismar. Die 1. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 mit einer Flächengröße von 5,6 ha bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 64/04 „Molkereiviertel“ 1. Änderung der Hansestadt Wismar weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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