Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12176

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Berechnung zur Aufteilung der Umlage für den Wasser- und Bodenverband ergibt sich ein Hebesatz von 389,73 % für die Grundsteuer B. Bei der Rundung wurden nur 380 % eingetragen und somit beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 10.01.2018 den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2018 auf 390 % anzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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