Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat in der Sitzung am 18. Oktober 2017 die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen beschlossen.

 

Anlass waren durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde festgestellte Änderungserfordernisse, einzelne Regelungen an geltendes Recht anzupassen. Dies ist erfolgt.

 

Im Genehmigungsverfahren zu der am 18. Oktober 2017 beschlossenen Hauptsatzung hat nunmehr die untere Rechtsaufsichtsbehörde Rechtsverletzungen geltend gemacht, die durch einen Beitrittsbeschluss zur Neufassung der Hauptsatzung zu heilen sind.

 

Dazu ist es nötig die nachfolgenden Regelungen der Hauptsatzung an die der Kommunalverfassung anzupassen und die Hauptsatzung erneut mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter zu beschließen:

 

  1. In § 5 Abs. 4a) und in § 7 Abs. 4 ist der Begriff „wiederkehrend“ genauer zu definieren. In Anlehnung an § 7 Abs. 1a – hier ist der unbestimmte Rechtsbegriff näher mit „pro Monat“ konkretisiert – wird in § 5 Abs. 4a) und in § 7 Abs. 4 „pro Monat“ ergänzt und in § 5 Abs. 4 das Wort „Leistungsrate“ gestrichen.
  2. In § 10 Abs. 1 S. 4 ist eine textliche Variante zu wählen. Die Klammer und der dazugehörige Text werden gestrichen.
  3. § 10 Abs. 1 S. 7 bezieht sich auf die Bekanntmachung nach BauGB, daher wird der Satz wie folgt gefasst: „Die Bekanntmachung nach Satz 4 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.“
  4. In der aktuellen Fassung des § 10 Absatz 2 wird  auf Satz 1 im Absatz 2 verwiesen. Die Regelung würde damit ins Leere laufen. Die Verweisung muss auf Abs. 1 Satz 1 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die anliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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