Beschlussvorlage - GV Damsh/17/12074
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Gerloff
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Gerloff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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18.12.2017
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31.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund der Probleme mit dem bisherigen Programm zur Veranlagung der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband haben wir nach einer Lösung zur weiteren Umlegung gesucht.
Es gäbe 3 Möglichkeiten, welche in Betracht kommen.
- Variante:
- beim bisherigen Anbieter bleiben in Erwartung, dass die Fehlerquellen, wie besprochen und zugesichert, behoben werden
- das Herauslösen der Fachschale bringt der Verwaltung keine finanziellen Einsparungen
- Variante:
- ein Wechsel des Anbieters
- es würden Mehrkosten auf die Verwaltung von einmalig ca. 7.000 € und ca. 1.000 € monatlich zukommen
Umsetzung Variante 1 & 2
- die Satzung der Gemeinde müsste neu kalkuliert werden, was mit einem enormen Aufwand verbunden ist
- bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse müsste auch immer ein neuer Bescheid für den WBV erstellt werden
- Gebührensatz müsste regelmäßig angepasst werden und somit eine neue Satzung und neue Bescheide erstellt werden
- Variante:
- die Umlage an den WBV würde über die Erhöhung der GrSt A und GrSt B Hebesätze realisiert werden
- durch diese Möglichkeit würden nicht nur Kosten sondern auch Zeit gespart werden
- keine Anpassung der Satzung mehr nötig
- nur noch 1 Bescheid, Grundsteuerbescheid, nötig
- Einsparung von Kosten (Programm, Personal, Porto, Umschläge ect.)
- Einsparung von Zeit ( Erstellung und regelmäßige Neukalkulation der Satzung; Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung ect.)
Die Verwaltung favorisiert die 3. Variante
Als Anlage ist die Erhöhung der einzelnen Hebesätze der Gemeinde aufgeführt um die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes decken zu können.
Zur Umsetzung der neuen Hebesätze müsste eine Hebesatzsatzung mit den neuen Hebesätzen erlassen werden. Der Beschluss der Satzung muss zeitnah im neuen Jahr erfolgen, um diese schon zur 1. Fälligkeit am 15.02.2018 berücksichtigen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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154,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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404,2 kB
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