Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte „Eggerstorfer Kückennest“ hat mit Wirkung ab dem 1. Februar 2018 neue Entgelte mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg verhandelt.

 

Am 10. Januar 2018 haben sich Vertreter der Kindertagesstätte „Eggerstorfer Kückennest“, des Landkreises Nordwestmecklenburg, Vertreter des Amtes Klützer Winkel sowie der Bürgermeister der Gemeinde Zierow getroffen und eine sehr kritische Entgeltverhandlung durchgeführt.

 

Die letzte Verhandlung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg hatte am 01. März 2014 stattgefunden. Aufgrund der Preissteigerungen in den vergangenen Jahren mussten nun die Betreuungskosten angeglichen werden. Dies erklärt auch die auffällige Erhöhung der Betreuungskosten.

 

Die derzeitigen Entgelte zum 01.01.2018 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Elternentlastung der Landesregierung

Krippe ganztags

   831,42 €

267,00 €

282,21

282,21 €

132,21

Krippe Teilzeit

   568,32 €

155,00 €

206,66

206,66 €

116,66

Krippe halbtags

   436,78 €

96,00 €

170,39

170,39 €

110,39

Kindergarten ganztags

   429,37 €

136,00 €

146,69

146,69 €

  96,69 €

Kindergarten Teilzeit

   326,91 €

77,00 €

124,96

124,96 €

  94,96 €

Kindergarten halbtags

 

   275,69 €

44,00 €

115,85

115,85 €

  95,85 €

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Nachfolgende Entgelte sind ab dem 01. Februar 2018 das Ergebnis der Verhandlung:

 

Betreuungsart

Platzkosten

 

Förderung

Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

   960,31 €

267,00 €

346,66 €

346,65 €

196,65 €

Krippe Teilzeit

   666,27 €

155,00 €

255,64 €

255,63 €

165,63 €

Krippe halbtags

   519,25 €

96,00 €

211,63 €

211,62 €

151,62 €

Kindergarten ganztags

   521,10 €

136,00 €

192,55 €

192,55 €

142,55 €

Kindergarten Teilzeit

   402,44 €

77,00 €

162,72 €

162,72 €

137,72 €

Kindergarten halbtags

 

   343,12 €

44,00 €

149,56 €

149,56 €

129,56 €

 

 

 

Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50% der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen. Die Gemeinde Zierow befindet sich seit dem Jahr 2014 gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. Freiwillige Leistungen müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Sollte der politische Wille bestehen den Wohngemeindeanteil prozentual zu erhöhen, muss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dringend über eine entsprechende Gegenfinanzierung nachgedacht werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den Wohnsitzgemeindeanteil bei 50% der nicht gedeckten Platzkosten zu belassen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 1. Februar 2018 für die Kindertagesstätte in Eggerstorf wie folgt festzusetzen:

 

  1. Variante (Gemeindeanteil 50%)

 

Betreuungsart

Platzkosten

(unverändert)

Förderung

Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

   960,31 €

267,00 €

346,66 €

346,65 €

196,65 €

Krippe Teilzeit

   666,27 €

155,00 €

255,64 €

255,63 €

165,63 €

Krippe halbtags

   519,25 €

96,00 €

211,63 €

211,62 €

151,62 €

Kindergarten ganztags

   521,10 €

136,00 €

192,55 €

192,55 €

142,55 €

Kindergarten Teilzeit

   402,44 €

77,00 €

162,72 €

162,72 €

137,72 €

Kindergarten halbtags

 

 

 

 

 

 

 

   343,12 €

44,00 €

149,56 €

149,56 €

129,56 €

  1. Variante (Gemeindeanteil …%)

 

Betreuungsart

Platzkosten

(unverändert)

Förderung

Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

   960,31 €

267,00 €

 

 

 

Krippe Teilzeit

   666,27 €

155,00 €

 

 

 

Krippe halbtags

   519,25 €

96,00 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

   521,10 €

136,00 €

 

 

 

Kindergarten Teilzeit

   402,44 €

77,00 €

 

 

 

Kindergarten halbtags

 

   343,12 €

44,00 €

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1 Mehrkosten in Höhe von ca. 23.000,00 € (wurden bereits in den Haushalt 2018 eingestellt)

Variante 2Entsprechend der Beschlussfassung

 

 

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Anlagen

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