Mitteilungsvorlage - GV Ziero/17/12092

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow hat das Amt Klützer Winkel beauftragt, Regelungen zum örtlichen Lärmschutz für die Gemeinde Zierow aufzuzeigen bzw. in einer Verordnung oder Satzung zu regeln.

 

Das Amt Klützer Winkel hat intensiv die gesetzlichen Normen geprüft und das Ergebnis mit der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abstimmt.

 

Es ist festzuhalten, dass die Ausführungen zum Lärmschutz bereits abschließend in den Verordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie weiteren gesetzlichen Regelungen getroffen sind. Zudem hat das Land Mecklenburg-Vorpommern hat kein Landes-Immissionsschutzgesetz, so dass eine Ermächtigungsgrundlage zur Regelung von Immissionsschutz durch die Gemeinde nicht gegeben ist. Folglich ist der Immissionsschutz anhand der geltenden gesetzlichen Regelungen zu betrachten und die Gemeinde Zierow kann nicht durch Satzung weitere Regelungen herbeiführen. Es gibt eine Fülle von Verordnungen und Rechtsvorschriften.

 

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hier zum Nachlesen:

 

Bundes-Immissionsschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html

 

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/index.html

 

Freizeitlärm-Richtlinie:

https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/freizeitlaerm_richtlinie.pdf

 

 

Loading...