Mitteilungsvorlage - V Hokir/17/11385-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 11385, in dessen Ergebnis der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und der PRIMAGAS Energie GmbH & Co.KG zur Flüssiggasversorgung in Hohenkirchen den Anforderungen des § 46 EnWG entsprechend bis zum 30.06.2019 verlängert worden ist.

 

Das Auslaufen des Konzessionsvertrages wurde am 22.06.2017 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Mit der Anzeige wurden Gasversorgungsunternehmen aufgefordert, ihr Interesse schriftlich bis zum 15.08.2017 beim Amt Klützer Winkel einzureichen.

Zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist sind nachfolgende Bewerbungen eingegangen:

 

-          Interessent 1:  Gasversorgung Wismar Land GmbH, 23972 Lübow

-          Interessent 2:  Primagas Energie GmbH & Co.KG, 47799 Krefeld

 

Nunmehr muss das vorgeschriebene Vergabeverfahren nach § 46 Abs. 1 und 2 EnWG strukturiert und rechtsfehlerfrei durchgeführt werden.

Die Gemeinde hat die Vergabe in einem diskriminierungsfreien Verfahren anhand objektiver Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes und des Transparenzgebotes sicherzustellen.

Da die Verwaltung für diese Art von Vergabeverfahren, die in der Regel alle 20 Jahre durchzuführen sind, nicht bzw. nicht hinreichend über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, wird sie sich professioneller Hilfe bedienen und die „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ aus Schwerin mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen. Die KUBUS GmbH betreut derzeit bundesweit 80 Verfahren des Konzessionsrechts und ist damit prädestiniert für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. Das hier vorliegende Kostenangebot der Fa. KUBUS geht von einem geschätzten Zeitaufwand für ein Verfahren von insgesamt 128 Stunden aus. Da auch andere Gemeinden derzeit oder in absehbarer Zeit von auslaufenden Wegenutzungsverträgen betroffen sind und sich gleicher Problematik stellen müssen, werden die Kosten über das Amt finanziert.

 

Im Wesentlichen werden folgende Verfahrensschritte notwendig:

 

-          Anforderung und Plausibilitätsprüfung Netzdaten vom Altkonzessionär

-          Übermittlung Netzdaten an Interessenten

-          Erstellung Verfahrensbrief/Erstellung Kriterienkatalog an Interessenten

-          Angebotsbewertung/Auswertung

-          Führen von Bietergesprächen

-          Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlages

-          Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages/Veröffentlichung

-          ggf. Bearbeitung von Rügen

-          Verfahrensdokumentation

 

 

Bei der Erstellung des Kriterienkataloges (Festlegung der Auswahlkriterien mit entsprechender Gewichtung) wird die Gemeinde im Rahmen einer Beschlussvorlage wieder beteiligt.

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