Beschlussvorlage - GV Hokir/17/12127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fläche südlich der Ortslage Wohlenberg, westlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz, ist die Fläche unbebaut und wird derzeit als Grünland genutzt. Die angrenzende Fläche des Bebauungsplanes Nr. 15 ist bereits erschlossen und mit Ferienhäusern bebaut.

Es besteht die Absicht eines Vorhabenträgers am Standort ein Ferienhausgebiet mit ca. 80 Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Teil für Infrastruktur zu entwickeln.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Planungsziele besteht das Erforderniss, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz als Sondergebiet - Ferienhäuser dargestellt.

Die Stadt Klütz nimmt somit die privaten Belange zum Anlass, um die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung von städtischen und städtebaulichen Ziele zu schaffen und stellt den Bebauungsplan auf. Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz – Wohnpark Ostseeblick, südlich der Ortslage Wohlenberg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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