Mitteilungsvorlage - GV Hokir/17/11991

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der bewirtschaftete Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen ist in der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen vom 01. März 2006 geregelt. Die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen vom 29. April 2010 regelt die Gebührenerhebung.

Nunmehr sollen die beiden Satzungen auf die aktuellen gesetzlichen und kommunalen Anforderungen und auf Vorhaben der Gemeinde angepasst werden. Im jeweils anliegenden Entwurf sind Änderungswünsche vom Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen sowie Hinweise und Vorschläge für weitere Regelungen aufgezeigt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen soll nunmehr über die Änderungen beraten und Festlegungen treffen. Eine beschlussreife novellierte Satzung wird sodann vorbereitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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