Beschlussvorlage - GV Bolte/17/12130

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 15.06.2017 wurde das Büro Pro Umwelt aus Schwerin mit der Prüfung der Möglichkeit des schadfreien Verbleibs der Grünabfälle in der Gemarkung Tarnewitz, Flur 3, Flurstück 9/91 beauftragt. Das der Verwaltung vorliegende Gutachten wurde zur Einholung einer Stellungnahme an die untere Abfallfallbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg weiter geleitet.

Durch den Landkreis wurde mitgeteilt, dass der Boden – nach Absondern der bodenfremden Stoffe – die Anforderungen zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht, also als Oberboden erfüllt. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen könnte in naher Zukunft bei Bedarf an Oberboden an einem Ort, an dem eine Grundwassergefährdung nicht zu besorgen ist verwenden. Hier könnte eine Direktverwertung unter Umgehung einer Abfallentsorgungsanlage erfolgen.

Auf Grund des Verfahrensvorschlags des Landkreises wurde in Abstimmung mit dem Büro Pro Umwelt nach alternativen gesucht.

Die Gesamtmenge des zu entsorgenden Grünschnitts beträgt ca. 3.700 m³ benannt.

Im Rahmen der Prüfung zur alternativen Verwendung könnte im Zuge der Realisierung des B36.1 (westlich Ortseingang Boltenhagen) für den Bau eines Walls an der Sport- und Freizeitanlage der Einbau einer Menge von ca. 2.100 m³ erfolgen.

Die bodenmechanische Eignung des Materials ist noch nachzuweisen (Komplettaufbau mit dem Grünschnittboden, Verdichtungsfähigkeit). Somit wäre noch eine Fläche für den Einbau der verbleibenden Mengen von ca. 1.600 m³ zu finden und hinsichtlich der Eignung zu untersuchen.

Die Verfüllung der entstehenden Hohlform ist keine Forderung der unteren Abfallbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die zur Beräumung vorgesehene Grünablagerung aus Tarnewitz für den Bau eines Walls an der Sport- und Freizeitanlage der Einbau zu verwenden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- Entsorgungskosten lt. Gutachten auf Deponie ca. 175 T€- max.262 T€

- Die Kosten für die Errichtung eines Walls können noch nicht benannt werden, jedoch fallen 

  dieser weit günstiger aus.

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Anlagen

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