Beschlussvorlage - GV Bolte/17/12126
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz - Wohnpark Ostseeblick, südlich der Ortslage Wohlenberg
- Stellungnahme als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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09.01.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.01.2018
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01.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fläche südlich der Ortslage Wohlenberg, westlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz, ist die Fläche unbebaut und wird derzeit als Grünland genutzt. Die angrenzende Fläche des Bebauungsplanes Nr. 15 ist bereits erschlossen und mit Ferienhäusern bebaut.
Es besteht die Absicht eines Vorhabenträgers am Standort ein Ferienhausgebiet mit ca. 80 Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Teil für Infrastruktur zu entwickeln.
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Planungsziele besteht das Erforderniss, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz als Sondergebiet - Ferienhäuser dargestellt.
Die Stadt Klütz nimmt somit die privaten Belange zum Anlass, um die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung von städtischen und städtebaulichen Ziele zu schaffen und stellt den Bebauungsplan auf. Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz – Wohnpark Ostseeblick, südlich der Ortslage Wohlenberg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planungen nicht berührt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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