Dringlichkeitsentscheidung - GV Kalkh/17/12116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Konzept und der Planungsstand wurden in der Bauausschusssitzung am 04.12.2017 vorgestellt. Das Planungsbüro Mahnel informiert die Anwesenden zum Verfahrensstand der Bauleitplanung. Derzeit werden die  Träger öffentlicher Belange / TÖB  am Verfahren beteiligt. Eine positive Stellungnahme zum B-Plan Nr. 25 vom Amt für Raumordnung und Landesplanung liegt bereits vor. Die Einarbeitung der TÖB-Beteiligung ist vorrausichtlich bis Sommer 2018 abgeschlossen. Anschließend kann der Abwägungsbeschluss vorbereitet werden.

 

Der Vorhabenträger sowie der Architekt erläutern das Hotelkonzept und die geplante Umsetzung des Vorhabens.

 

Die Kapazität beläuft sich auf  ca. 100 Betten. Neben dem Hotelbetrieb mit Familien-, Wellness- und Seminarangeboten, liegt ein weiterer Schwerpunkt im Gastronomiebetrieb mit Weinbar und Cafe.

 

Der Eröffnungstermin wird für das 1. Quartal 2020 anvisiert.

 

Die weitere Bearbeitung des Vorhabens setzt jedoch ein positives Votum der Gemeinde voraus.

 

Aufgrund der Vorstellung im Bauausschuss wurde eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung formuliert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:

Das städtebauliche Konzept wird grundsätzlich für die weitere Bearbeitung bestätigt und die Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange können geführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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