Beschlussvorlage - V Klütz/16/10623-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Neben und hinter dem vorhandenen Kriegsgrab Cap-Arcona befinden sich weitere Kriegsgräber, die nicht mehr sichtbar sind und nicht mit in die Neugestaltung einbezogen werden dürfen. Diese weiteren Kriegsgräber werden durch Aufstellen eines neuen Grabsteines oder Aufarbeitung des vorhandenen Grabsteines wieder sichtbar gemacht. Die Umsetzung dessen erfolgt nicht im Rahmen der Neugestaltung des Cap-Arcona Kriegsgrabes. Die Kosten werden in vollem Umfang durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern getragen.

 

Das Planungsbüro Rutsch & Rutsch hat informiert, dass die überplante Fläche nicht ausgemessen wurde, sondern anhand der Luftbildaufnahme geplant wurde. Daher können keine Abmaße benannt werden. Es wäre aber durchaus möglich den Planungsentwurf an die Fläche des Kriegesgrabes Cap-Arcona anzupassen.

 

Beim Planungsbüro Rutsch & Rutsch wurde der Kostenrahmen für die Ausführung des Planungsentwurfes angefragt. Im Ergebnis beträgt die Schätzung der anfallenden Kosten für die Umsetzung 49.957,98 €. Hinzu kommen die bereits vorliegenden Kosten für die Ausführungsplanung des Planungsbüro Rutsch & Rutsch in Höhe von 12.025,00 €. Der Kostenrahmen und das Honorarangebot liegen als Anlage 1 und 2 bei.

Insgesamt beläuft sich die Kostenschätzung auf einen Betrag von ca. 61.982,98 €.

 

Folgende Fördermöglichkeiten gibt es:

 

  1. Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern - Kriegsgräber

 

Förderfähige Fläche:   nur die Abmaße des Cap-Arcona Kriegsgrabes, keine angrenzenden Flächen

Förderung:   100% der o.g. Fläche einschließlich anteiligen Planungskosten, angrenzende Flächen werden nicht gefördert

 

  1. Landeszentrale für politische Bildung – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

 

Förderung:   Anteilsfinanzierung, bis zu 50 % der zuwendungsfährigen Kosten

 

  1. Landeszentrale für politische Bildung – Investitionen in Gedenkstättenarbeit

 

Förderung:    100% einschließlich Planungskosten

Bedingungen:  Keine inhaltlichen und räumlichen Vorgaben (auch angrenzende Fläche an Cap-Arcona Kriegsgrab förderfähig)

 Ausschreibung der Planung notwendig

 

Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Klütz hat die Umsetzung der Instandsetzung der Cap Arcona Kriegsanlage in einem Beschluss befürwortet. Die Genehmigung durch das Landeskirchenamt steht noch aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

  1. dass die Fläche der vorhandenen Cap-Arcona Gedenkstätte und die Fläche links neben der Gedenkstätte in Richtung Schule überplant werden soll und
  2. dass die Fördermittel bei der Landeszentrale für politische Bildung – Investitionen in Gedenkstättenarbeit (Pkt. 3) beantragt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, je nach Beschlussfassung muss ein Eigenanteil in die Haushaltsplanung 2018 aufgenommen werden

 

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Anlagen

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