Beschlussvorlage - SV Klütz/17/12099

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Verlaufe der Beratung verschiedener Gremien hat sich gezeigt, dass die „Grundsatzdiskussion zur Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung der neuen Sportanlage an der Umgehungsstraße“ (BVL 11816) auf diverse offen Fragen stößt, die zunächst im Vorfeld, auch unter Einbeziehung des Klützer Sportvereins analysiert, erörtert und ausgehandelt werden sollten.

Bereits der Finanzausschuss hatte angeregt, zunächst alle anfallenden Aufgaben aufzulisten und preislich darzulegen, um dann zu schauen, wer welche Tätigkeiten übernehmen kann. Dabei spielt u.U. auch die Einbeziehung und Unterstützung durch den neuen Klützer Bauhof eine Rolle.

Da das gesamte Projekt „kommunale Sportanlage“ nunmehr in 4 separate Teilprojekte mit unterschiedlichen Realisierungszeiträumen geteilt werden musste (1. Schulsportplatz, 2. Funktionsgebäude, 3. Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage, 4. Parkplatz) empfahl der WTU-Ausschuss eine Arbeitsgruppe „Sportanlage“ zu bilden, die sich der speziellen Thematik  (Aufgabenanalyse/Umsetzung etc.) annimmt und Vorschläge für die spätere Vertragsgestaltung unterbreitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe „Neue Sportanlage Klütz“ zur Vorbereitung der Vertragsgestaltung mit diversen Nutzern.

 

In die Arbeitsgruppe werden entsandt

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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