Beschlussvorlage - SV Klütz/17/12081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Stadt Klütz nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 3 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

Herr Nico Maerz wurde am 30. Juni 2014 in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz als personenabhängiger Vertreter von Herrn Jens Nevermann in den Amtsausschuss gewählt.

 

Zwischenzeitlich hat Herr Maerz sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt. Nunmehr ist ein/e Stadtvertreter/in als personenabhängiger Vertreter für Herrn Jens Nevermann in den Amtsausschuss nach zu wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende/n Stadtvertreter/in zum personenabhängiger Vertreter für Herrn Jens Nevermann in den Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel:

 

Frau/Herrn ………………………

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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