Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11475
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013 für die Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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18.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem Prüfungsvermerk zusammen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2013 für die Stadt Klütz erteilt.