Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11457

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 Kommunalprüfungsgesetz MV hat eine örtliche Prüfung mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu umfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2016 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben des Jahres 2016 vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das mündlich vom Rechnungsprüfungsausschuss erklärte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2016 sowie das Protokoll zur Prüfung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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