Beschlussvorlage - V Bolte/16/10278-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortfestlegung für den Neubau von 2 WC-Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 21.07.2016 hat die Gemeindevertretung unter TOP 17 folgendes beschlossen:
Standort 1 – Standort westlich der Lesehalle (sofern das Grundstück der Gemeinde gehört)
Standort 2 – Standort Großraumparkplatz am Weidenstieg
Im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, wurden die Standorte geprüft.
zu Standort 1:
Im Ergebnis der Ortsbegehung mit dem Forstamtsleiter, Herrn Rabe, wird eingeschätzt, dass dieser Standort im Wald nicht genehmigungsfähig sein wird.
Somit rät die Verwaltung von einer Beantragung der WC-Anlage an diesem Standort ab.
In Anlage befindet sich die Aktennotiz vom 17.11.2017 über die Ortsbegehung.
Der Forstamtsleiter sieht alternative Standorte östlich der Lesehalle als gegeben (siehe Flurkarte).
Da der beschlossene Standort 1 nicht umsetzbar ist, bedarf es einer Entscheidung der Gemeindevertretung über einen Alternativstandort.
Standort 1 am Weg zur Lesehalle durch den Bauausschuss am 05.12.2017 zurückgestellt bis zum Bau der Dünenpromenade
Alternativstandorte:
- Parkplatz am Reiterhof (Baufenster im B-Plan Nr.2c enthalten)
- Weiße Wiek (planungsrechtliche Beurteilung nach §35 Abs.2 BauGB lt. Aussage LK NWM)
zu Standort 2:
Die in Frage kommenden Flurstücke 159/2 und 158/7, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen, befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Die Flächen liegen im Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Plan Nr. 3a.
Der B-Plan befindet sich in Anlage.
Auf dem Flurstück 158/7 (alt: 158/4) befindet sich ein Baufenster, wo die Errichtung einer WC-Anlage genehmigungsfähig wäre (Genehmigungsbehörde Amt Klützer Winkel).
Auf Grund des hohen öffentlichen Interesses ist auch ein anderer Standort auf der öffentlichen Grünfläche im B-Plan vorstellbar (Genehmigungsbehörde LK NWM).
In Anlage befindet sich der Vorschlag der Kurverwaltung für die WC-Anlage. Dieser Standort befindet sich außerhalb des Baufensters.
Es bedarf einer Entscheidung der Gemeindevertretung zum genauen Standort.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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279,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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201,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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256,4 kB
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