Beschlussvorlage - GV Bolte/17/12095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“, „Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht , die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.

 

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 2.880.900,00 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 2.880.330,00 EUR gegenüber stehen. Mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis von 570,00 EUR wird in 2018 gerechnet.

 

Dieses soll zur Einstellung als Rücklage des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ verwendet werden.

 

Im Finanzplan 2018 wird von einem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 210.570,00 EUR und einem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von 1.007.208,00 EUR ausgegangen.

 

Damit die Kurverwaltung vor Saisonbeginn im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2018 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss der Wirtschaftsplan schnellst möglich beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ 2018 in der vorliegenden Fassung zu beschließen und gleichzeitig die Kurverwaltung zu ermächtigen im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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