Beschlussvorlage - GV Bolte/17/12094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH erbringt für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG (Shuttlebus) im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Hierfür werden der Kurverwaltung seit 2008 ca. 52.000,00 EUR in Rechnung gestellt. Neben der Abrechnung dieser Verkehrsleistung wird der Kurverwaltung  für die Ermäßigung des Fahrpreises für Kurkarteninhaber 8.000,00 EUR berechnet. Die Gesamtkosten belaufen sich seit 2008 auf ca. 60.000,00 EUR.

 

In den Jahren 2013 bis 2015 hat die Kurverwaltung zusätzlich ein Park & Ride Probebetrieb durchgeführt, mit dem Ziel der innerörtlichen Reduzierung des Verkehrs und der Schaffung neuer Angebote insbesondere für Tagesgäste. Nachdem die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Fortführung des Park & Ride Probebetriebes aufgrund der Kosten abgelehnt hat, sind in den Jahren 2016 und 2017 verschiedene Konzepte für eine bessere Taktung der vorhandenen Verkehre über NAHBUS im Ostseebad Boltenhagen beraten worden. Ziel war eine höhere Andienungsfrequenz der Haltestellen und die Anbindung aller Ortsteile bzw. Parkplätze herzustellen.

 

Der Geschäftsführer Herr Lettau stellt erstmalig ein neues Shuttle-Konzept für 2018 den Kurbetriebsausschussmitgliedern vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen das vorgestellte Shuttle-Konzept von NAHBUS für 2018… .

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für 2018 sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen 80.000,00 EUR für den Shuttle berücksichtigt.

 

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