Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/12071

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst plant den Ausbau des Kirchweges bis Anschluss an die Landesstraße einschließlich Ausbau des Rondells zwischen dem Gutsverwalterhaus und der Wohnbebauung. Der Kirchweg befindet sich im Geltungsbereich des B- Plan Nr. 5.1 der Gemeinde Kalkhorst. Dort stehen Grundstücke zum Verkauf. Die Gemeinde ist Eigentümerin. Auf Grund des vorhandenen schlechten Straßenzustandes gestaltet sich der Verkauf schwierig.

Für die Baumaßnahme sind ILER Fördermittel und ergänzend Kofinanzierungsmittel beantragt. Die Bereitstellung der ILER Mittel wäre für das Haushaltsjahr 2018 möglich, kann aber nicht erfolgen, da aus Sicht des Fördermittelgebers die Gesamtfinanzierung auf Grund der fehlenden Kofinanzierungsmittel nicht gesichert ist. Die Richtlinie zur Bereitstellung von Kofinanzierungsmittel steht noch aus. Sollte die Gemeinde einen kurzfristigen Straßenausbau wünschen, könnte dies möglich werden, wenn auf die Förderung der Kofinanzierungshilfe verzichtet wird.

Der Ausbau des Rondells sollte auf keinen Fall bereits jetzt erfolgen, da noch nicht abschließend geklärt ist, wo der Neubau für das Gebäude MINIMARE positioniert wird.

Seitens der Verwaltung wurden für den den Straßenausbau ohne Rondell aktuelle Kosten eingeholt. Dies wurde erforderlich aufgrund der derzeit herrschenden hohen Baupreise.

Die Finanzierung würde sich bei einem Verzicht auf die Kofinanzierungsmittel wie folgt darstellen:

Gesamtkosten:                        320.000 EUR

abzgl. Förderung ILERL 65 %:   208.000 EUR

verbleibender Eigenanteil          112.000 EUR

Möglicherweise müssen Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da die Gemeinde Eigentümer der Anliegergrundstücke ist bzw Grundstücke verkauft hat gegebenenfalls mit Abgeltung der Straßenausbaubeiträge. Dies muss separat entschieden werden.

Wenn keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, kann für den verbleibenden Eigenanteil eine Kofifinanzierungshilfe beantragt werden (Normalfall: 50 % = 56.000 EUR). Der Verzicht auf die Kofinanzierungshilfe würde bedeuten, dass die Gemeinde 56 T€ mehr Eigenanteil aufbringen muss. Dies wiederum ist ins Verhältnis zu setzen, zu den möglicherweise besseren Abverkauf der Grundstücke.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für das Bauvorhaben Straßenausbau Weg zur Kirche bis Anbindung an die Landesstraße auf die Beantragung von Kofinazierungsmitteln in Höhe von ca. 56 T€ zu verzichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten:                        320.000 EUR

abzgl. Förderung ILERL 65 %:   208.000 EUR

verbleibender Eigenanteil          112.000 EUR

Eigenanteil ist um 56 T€ größer

 

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