Beschlussvorlage - AA Amt/17/12051
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der "Marke Klützer Winkel"
hier: Weiterführung des Vorhabens über den 01.08.2018 hinaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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11.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 19.12.2016 hat der Amtsausschuss folgenden Beschluss gefasst:
1) Der Amtsausschuss bekennt sich zur „Marke Klützer Winkel“.
2) Für die Entwicklung der „Marke Klützer Winkel“ wird im Stellenplan eine Stelle zur
befristeten Besetzung für die Dauer der Förderung mit der EG 8 vorgehalten.
Zur Finanzierung wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) beantragt.
Bei Gewährung der Fördermittelmittel erfolgt eine Einstellung nach Ausschreibung.
3) Die erforderlichen Personal- und Sachkosten sind im Amtshaushalt einzustellen.
Entsprechend des Beschlusses wurde ein Personalkostenzuschuss beantragt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 07.06.2017 wurde dem Amt eine Projektförderung für den Bewilligungszeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 in Höhe von 25.000 EUR für ein Vollzeitäquivalent gewährt.
Zum 01.08.2017 wurde die Stelle entsprechend des Stellenplanes befristet bis zum 31.07.2018 besetzt.
Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen eröffnet die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen 1. Förderjahr weitere 25.000 EUR als Personalkostenzuschuss für ein 2. Förderjahr zu erhalten. Dieses würde den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 umspannen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt wie folgt:
1) Für die Entwicklung der „Marke Klützer Winkel“ wird im Stellenplan eine Stelle zur befristeten Besetzung bis zum 31.07.2019 (Ende des 2. Förderjahres) mit der EG 8 vorgehalten.
Zur Finanzierung wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) für das 2. Förderjahr beantragt.
Bei Gewährung der Fördermittel erfolgt die Verlängerung des bestehenden Arbeitsverhältnisses der derzeitigen Stelleninhaberin bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes.
2) Die erforderlichen Personal- und Sachkosten sind im Amtshaushalt einzustellen.