Beschlussvorlage - AA Amt/17/12050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Beschlüsse in allen Mitgliedsgemeinden des Amtes Klützer Winkel ist die Einrichtung einer Schiedsstelle auf das Amt übertragen worden.

Nach § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527, BGBl. II 1990 S. 1153) sind Schiedspersonen und die stellvertretenden Schiedspersonen von der Kommunalvertretung (Amtsausschuss) für 5 Jahre zu wählen. Die Wahl der Schiedspersonen bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

 

Zur Mitarbeit in der Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel haben sich folgende Personen (wieder) bereit erklärt:

 

  1. Herr Ulrich Lange, Stadt Klütz
  2. Frau Sylke Wieschendorf, Gemeinde Kalkhorst
  3. - noch nicht benannt -

 

Die Einverständniserklärung der zu wählenden Schiedspersonen liegt vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wählt:

 

  1. Herr Ulrich Lange, Stadt Klütz
  2. Frau Sylke Wieschendorf, Gemeinde Kalkhorst
  3. - noch nicht benannt -

 

für die Dauer von 5 Jahren zu ehrenamtlichen Schiedspersonen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 sind Mittel eingestellt.

 

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