Mitteilungsvorlage - GV Ziero/17/12055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der derzeitige Gasversorgungsvertrag zwischen der Gemeinde Zierow und der PRIMAGAS GmbH wird nach 20-jähriger Laufzeit am 8. August 2019 enden. Zuletzt hatte die Gemeindevertretung die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens nach § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Die Ausschreibung im Bundesanzeiger hat stattgefunden und endete am 15. November 2017. Insgesamt haben sich 2 Versorger an dem Ausschreibungsverfahren beteiligt und schriftlich Ihr Interesse bekundet. Nächster Verfahrensschritt ist die Aufstellung eines Kriterienkataloges inkl. Verfahrensbrief. Im Anschluss daran sind Verhandlungen und Bietergespräche unumgänglich. Dann hat die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe und Auswahlkriterien öffentlich bekannt zu machen und die Vergabe in einem diskriminierungsfreien Verfahren anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebotes sicherzustellen. In diesem Verfahrensstadium fangen häufig die Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen in Bezug auf die Abwicklung, Herausgabe entsprechender Daten und Eigentumsübernahme des Anlagennetzes an. Zur Unterstützung eines erfolgreichen und rechtssicheren Auswahlverfahren und damit verbunden der spätere Neuabschluss eines langfristigen Vertrages wird sich das Amt Klützer Winkel bei dem Kommunalberaterservice „KUBUS“ in Schwerin bedienen, da die Verwaltungsmitarbeiter nur wenig Erfahrung mit diesen Vorgängen (alle 20 bis 25 Jahre) haben. Auch sind mehrere Gemeinden im Amtsbereich mit diesem Thema betroffen, sodass eine Beraterfirma vom Vorteil ist. Sobald die Firma KUBUS GmbH beauftragt ist und einen Kriterienkatalog erarbeitet hat, wird dieser der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Darauf folgend werden die Einzelgespräche geführt. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Gespräche, muss die Gemeindevertretung ihre abschließende Entscheidung treffen und den neuen Wegenutzungsvertrag beschließen. Erst nach Einhaltung aller vorgenannten Verfahrensschritte können die neuen Verträge unterzeichnet werden.

 

 

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