Beschlussvorlage - GV Hokir/17/12020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen ist Eigentümer der Flurstücke 1 und 2/2 der Flur 2 Gemarkung Niendorf. Zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger des B-Plan Nr. 20 ist in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag geregelt, dass die Grundstücke für die Erschließung des B-Planes Nr. 20 genutzt werden. Auf den Flurstücken erfolgt die Herstellung einer parkähnlichen Erholungsfläche/ Spiel und Begegnungsstätte durch den Erschließungsträger. Nach Fertigstellung überträgt der Erschließungsträger die Anlagen kostenfrei an die Gemeinde.

 

Die Planung für die parkähnliche Erholungsfläche ist Bestandteil des öffentlich – rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Erschließungsträger. Aufgrund der nicht ausreichenden Abgrenzung zur Straße, im Bereich der Hangrutsche, Ecke Strandstraße/ Wohlenhagener Weg, wurde der Plan überarbeitet. Kleinsträucher als Abgrenzung zur Straße wurden ergänzt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die vorliegende überarbeitete Planung zur parkähnlichen Erholungs/ Spiel- und Begegnungsfläche für Kinder und Erwachsene, Stand 07.11.2017, außerhalb des Bebauungsplan Nr. 20 „Niendorf-Südwest“. Der Vorentwurf, Stand 07.11.2017, wird Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Erschließungsträger.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...