Beschlussvorlage - GV Hokir/17/12020
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur parkähnlichen Erholungsfläche/ Spiel- und Begegnungsfläche für Kinder und Erwachsene außerhalb des Bebauungsplan Nr. 20 "Niendorf-Südwest"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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20.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen ist Eigentümer der Flurstücke 1 und 2/2 der Flur 2 Gemarkung Niendorf. Zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger des B-Plan Nr. 20 ist in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag geregelt, dass die Grundstücke für die Erschließung des B-Planes Nr. 20 genutzt werden. Auf den Flurstücken erfolgt die Herstellung einer parkähnlichen Erholungsfläche/ Spiel und Begegnungsstätte durch den Erschließungsträger. Nach Fertigstellung überträgt der Erschließungsträger die Anlagen kostenfrei an die Gemeinde.
Die Planung für die parkähnliche Erholungsfläche ist Bestandteil des öffentlich – rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Erschließungsträger. Aufgrund der nicht ausreichenden Abgrenzung zur Straße, im Bereich der Hangrutsche, Ecke Strandstraße/ Wohlenhagener Weg, wurde der Plan überarbeitet. Kleinsträucher als Abgrenzung zur Straße wurden ergänzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die vorliegende überarbeitete Planung zur parkähnlichen Erholungs/ Spiel- und Begegnungsfläche für Kinder und Erwachsene, Stand 07.11.2017, außerhalb des Bebauungsplan Nr. 20 „Niendorf-Südwest“. Der Vorentwurf, Stand 07.11.2017, wird Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Erschließungsträger.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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