Beschlussvorlage - GV Hokir/17/12016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Straßennamensvergabe im Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet "Niendorf-Südwest"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
20.11.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Investor des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen stellt den Antrag auf einen neuen Straßennamen des Bebauungsplanes. Mit dem Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen ist eine neue Stichstraße entstanden, an der 14 Ferienhäuser (13 Einzelhäuser und ein Einzel- oder Doppelhaus) entstehen sollen. Gleichzeitig sollten die Haus-Nr. vergeben werden.
Für den zu benennenden Bereich liegt der Verwaltung der Vorschlag „Meerleben“ vor. Diese könnte bei der Namensfindung behilflich sein. Der Antragsteller würde diesen Namen bevorzugen.
Nach § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106, 184) können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
367,2 kB
|