Beschlussvorlage - GV Hokir/17/12005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21.Dezember 2015 haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Aus diesem Grund wurde vom Amt Klützer Winkel in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen eine Löschwasserbedarfsermittlung für das Gemeindegebiet Hohenkirchen erstellt. Durch diese Löschwasserbedarfsermittung wurde die Ortslage Alt Jassewitz in drei Löschwasserbereiche eingeteilt. Bei der Auswertung dieser Löschwasserbedarfsermittlung wurde festgestellt, dass in zwei der drei Löschwasserbereiche die Löschwasserversorgung nicht bzw. nur ungenügend gesichert ist.

Es wird daher empfohlen, für die Ortslage Alt Jassewitz eine separate Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserentnahmestellen) zu errichten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, eine separate Löschwasserversorgung durch Löschwasserentnahmenstellen in der Ortslage Alt Jassewitz zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt Kostenvorsanschläge für die Herstellung von Löschwasserentnahmestellen in der Ortslage Alt Jassewitz vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Angaben zu den Kosten liegen noch nicht vor.

 

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