Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11870

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 21.03.2017 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 32.529,30 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Hohenkirchen ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2015 -von 112 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 4.321,81 €.

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen.

Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2017 wie folgt zu verwenden:

  1. ……………………..
  2. ……………………..
  3. ……………………..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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