Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11845

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10. August 2017 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde das Amt Klützer Winkel für die Gemeinde Hohenkirchen auf Änderungserfordernisse in der neugefassten Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen vom 16. Mai 2017 zur Anpassung an das aktuell geltende Recht aufmerksam gemacht und zur Beseitigung von Rechtsverletzungen um Änderung gebeten.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen überarbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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