Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11969
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des öffentlichen Weges "Am Reiterhof" bis zum Wendehammer vor dem Reiterhof Gabriel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Thomas Zellner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Widmung des öffentlichen Weges für den öffentlichen Verkehr ist gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern vorzunehmen.
Hierbei sind nur die Flurstücke 135/2, 134/6,134/7 und eine Teilfläche von 39 Meter des Flurstückes 134/14 der Gemarkung Boltenhagen, Flur 1 bis zum Wendehammer Gabriel in die Widmungsverfügung aufzunehmen.
Für das Flurstück 134/14 besitzt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Boltenhagen ein Geh- und Fahrrecht.
Planungsrechtlicht sind durch den B-Plan Nr. 2 c der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die o.g. Flurstücke als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss vom 17. Dezember 2015 (GV Bolte/15/9990) der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Tagesordnungspunkt 21 aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Widmung des öffentlichen Weges bis zum Wendehammer vor dem Reiterhof Gabriel zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
242,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
476,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
554,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
188,6 kB
|