Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11942

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beabsichtigt zusätzlich zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verbesserte Versorgung und Infrastruktur am Strandbereich verbindlich über die Aufstellung des Bebauungsplanes vorzubereiten. Bisher sind lokal Standorte für Stationen zur Ver- und Entsorgung im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese Absichten sollen durch eine Ordnung im Bereich südlich der Landesstraße präzisiert werden. Neben der Präzisierung der Zielsetzungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan Nr. 32 für den Strandbereich beabsichtigt. Die Strandversorgung soll durch punktuelle Standorte, wie sie sich bereits im Flächennutzungsplan mit den Teilbereichen 5, 6 und 7 darstellen, gesichert werden. Die Teilbereiche 5 und 7 befinden sich südlich/südwestlich der Landesstraße. Der Teilbereich 6 befindet sich nördlich der Landesstraße. Regelungsbedarf auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wird für den Teilbereich 6 nicht gesehen. Die Teilbereiche 5 und 7 werden innerhalb der Flächennutzungsplanänderung betrachtet. Die Stadt Klütz beabsichtigt, die Standorte für Versorgung und Infrastruktur mit den Parkplätzen zu konzentrieren. Von der bisherigen Nutzung für Parkplätze parallel im gesamten Verlauf zur Landesstraße soll Abstand genommen werden. Die Parkplätze sollen an drei Standorten konzentriert werden. An den Standorten für die Versorgung und Infrastruktur werden die Möglichkeiten für den ruhenden Verkehr planungsrechtlich vorbereitet. Die entsprechenden Vorbereitungen dienen auch dazu, die Strandzugänge entsprechend zu regeln und in Verbindung mit den entsprechenden Flächen für den ruhenden Verkehr zu sehen. Die Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Klütz werden durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz beschaffen. Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur" der Stadt Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde  Boltenhagen werden durch diese Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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