Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11926
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung von Bebauungsplänen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Verbindung mit §13a BauNVO 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde am 31.03.2017 durch den Bundesrat zugestimmt. Die BauNVO wurde mit Datum vom 12.05.2017 rechtswirksam geändert.
Ferienwohnungen sollen nunmehr in reinen und allgemeinen Wohngebieten als nicht störende Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe eingestuft werden und somit ausnahmsweise zulässig sein.
Nach Auffassung des Landkreises NWM handelt es sich nach der neuen Regelung des § 13a BauNVO um keine Klarstellung mit der Folge, dass die Bestimmungen uneingeschränkt anwendbar sind. Die durch bereits rechtskräftige Bebauungspläne geschaffene Rechtslage ist weiterhin anwendbar. Dem Verordnungsgeber der BauNVO ist somit ein unmittelbares Hineinwirken in bereits bestehende Bebauungspläne verwehrt. Eine Rückwirkung der neuen Rechtsgrundlage kann nicht für bereits bestehende Bebauungspläne angesehen werden.
Um die neue Rechtslage anwendbar zu machen, ist es notwendig im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ein ganzheitliches Konzept für das Gemeindegebiet zu erstellenden. Hier muss zum Ausdruck gebracht werden welche Art der Nutzung in welchem Bereich von Seiten der Gemeinde gewollt ist. Im Anschluss an die konzeptionelle Betrachtung des Gemeindegebietes können die Bebauungspläne in einer Sammeländerung angepaßt werden.
Hierzu ist es im Vorfeld notwendig das Gemeindegebiet ganzheitlich zu betrachten und Nutzungsarten festzulegen.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde wird das Planungsbüro Plan und Praxis, vertreten durch Werner Klinge, aus Berlin, auf die Thematik eingehen und die konzeptionelle Herangehensweise sowie die praktische Umsetzung näher erläutern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die konzeptionelle Betrachtung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Verbindung mit §13a BauNVO 2017.
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine gesonderte Beschlussvorlagen zur Planerbeauftragung – Konzepterstellung zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt zu erstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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