Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11923

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 wird das Hotel "Tarnewitzer Hof" betrieben. Die Betreiber haben die Absicht, den Empfangsbereich zu erweitern und zu ergänzen. In diesem Zusammenhang wurde der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt. Im Wege der Befreiung wurde die Genehmigung nicht erteilt.

Deshalb gibt es das Erfordernis, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen und das Aufstellungsverfahren für die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Gemäß der Absicht der Antragsteller soll der Empfangsbereich erweitert werden. Diese Planung geht über die Baugrenzen hinaus. Das Planungskonzept des Bebauungsplanes Nr. 17 bleibt grundlegend erhalten; da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt sind, soll die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 im Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

 

Im weitergehenden Verfahren wird anhand des Antrages überprüft, ob weitergehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 für den betroffenen Teilbereich anzupassen sind.

 

Als Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss wird der Bereich des Tarnewitzer Hofes zugrunde gelegt. Die Änderung bezieht sich lediglich auf den Eingangsbereich.

Im weitergehenden Verfahren wird sich mit dem Entwurf nach der Präzisierung der Planungsabsichten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 zeigen, ob noch eine Anpassung des Geltungsbereiches vorzunehmen ist.

Der Geltungsbereich befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 und berührt die Flurstücke 8/2, 8/6 teilw. und 8/5 teilw. der Gemarkung Tarnewitz.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Tarnewitzer Straße und wird im Osten,  Westen und Norden durch vorhandene Bebauung, die dem Wohnen und der Gastronomie dient, begrenzt.

 

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 im vereinfachten Verfahren abgesehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

2.Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich nördlich der Tarnewitzer Straße und berührt die Flurstücke 8/2, 8/6 teilw. und 8/5 teilw. der Gemarkung Tarnewitz. Der Geltungsbereich wird im Osten, Westen und Norden durch vorhandene Bebauung, die dem Wohnen und der Gastronomie dient, begrenzt.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

3.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Vergrößerung des Eingangsbereiches des Hotels.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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