Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11896

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das bisherige EU-Programm Schulmilch ist mit dem Schuljahr 2016/2017 ausgelaufen. Bislang gab es durch dieses Programm einen Zuschuss zur Finanzierung der Schulmilch in der Grundschule Ostseebad Boltenhagen.

Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde das EU-Schulernährungsprogramm eingeführt, welches das EU- Programm Schulmilch und Schulobst zusammenfasst.

Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um an allen Grundschulen Milch sowie Obst oder Gemüse kostenlos anbieten zu können. Es können 30 bis 50 Grundschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern bedacht werden und hierdurch den Schülerinnen und Schülern einmal die Woche eine Portion Milch (250 ml) und eine Portion Obst oder Gemüse zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem EU-Programm ist die Vorhaltung von Kühlgeräten, da es sich um Frischmilch handelt.

Für das Programm kann sich jährlich Anfang des Jahres für das kommende Schuljahr neu beworben werden.

 

Derzeit wird die Schulmilch allen Schülerinnen und Schülern an der Grundschule Ostseebad Boltenhagen täglich kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Zur Finanzierung der Schulmilch wurden bisher jährlich 6.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Aufgrund des wegfallenden Zuschusses aus dem alten EU-Programm und der steigenden Schülerzahl ist es notwendig den Haushaltsansatz um 1.000,00 € zu erhöhen.

 

Der Vertrag mit dem Lieferanten kann jederzeit zum Monatsende beendet werden. Die Verwaltung wird den Bezug der Schulmilch mit einer Laufzeit von drei Jahren zum 01.01.2018 neu ausschreiben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, für das Haushaltsjahr 2018 und den folgenden Haushaltsjahren den Haushaltsansatz auf 7.000,00 € für die kostenlose Bereitstellung der Schulmilch für die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule Ostseebad Boltenhagen zu erhöhen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

12-21101-52420000 Erhöhung des Haushaltsansatzes um 1.000,00 € auf 7.000,00 €

 

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