Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11967

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Stadt Klütz nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 3 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

Frau Zimmer wurde am 30. Mai 2016 in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz als weitere Vertreterin in den Amtsausschuss gewählt. Frau Angelika Palm wurde zu der personenabhängigen Vertreterin von Frau Zimmer gewählt.

 

Zwischenzeitlich hat Frau Zimmer ihr Mandat als Stadtvertreterin niedergelegt. Nunmehr ist ein/e Stadtvertreter/in als weiteres Mitglied des Amtsausschuss nach zu wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende/n Stadtvertreter/in zum weiteren Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel:

 

Frau/Herrn ………………………personenabhängige Vertreterin: Frau Angelika Palm.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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