Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11938

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 6. Juli 2017 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde das Amt Klützer Winkel für die Stadt Klütz auf Änderungserfordernisse in der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 16. Juni 2015 zur Anpassung an das aktuell geltende Recht aufmerksam gemacht und zur Beseitigung von Rechtsverletzungen um Änderung gebeten.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Hauptsatzung der Stadt Klütz überarbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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Anlagen

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