Dringlichkeitsentscheidung - GV Damsh/17/11947
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau der Straße "Grüner Weg" in der Ortslage Rolofshagen
hier: Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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18.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 22.02.2017 hat die Gemeindevertretung entschieden, dass die Straße „Grüner Weg“ in Rolofshagen unter Beteiligung des Zweckverbandes grundhaft erneuert werden soll. Des Weiteren wurde beschlossen, dass versucht werden soll, Fördermittel einzuwerben.
Ein entsprechender Fördermittelantrag gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ist am 05.09.2017 gestellt worden.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Gesamtausgaben: 594.362,16 EUR
./. ILERL-Förderung 65 %: 322.082,39 EUR
./. Beteiligung Zweckverband: 98.850,78 EUR
verbleibender Eigenanteil 173.428,99 EUR
Dieser verbleibende Eigenanteil vermindert sich noch um die Einnahmen aus Straßenaus-
baubeiträgen in geschätzter Höhe von 104.057,39 EUR.
Somit beträgt der verbleibende Eigenanteil 69.371,60 EUR
Zur Minderung des verbleibenden Eigenanteils der Gemeinde wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) am 06.09.2017 gestellt.
Mit Bescheid vom 12.09.2017 wurde der SBZ-Antrag abgelehnt.
Daraufhin wurde ein SBZ-Änderungsantrag gestellt, dass ausnahmsweise die Planungskosten als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden und somit doch noch eine Förderung erfolgt.
Auch dieses ist abschlägig entschieden worden (siehe anliegende Mail vom 17.10.2017).
!! PROBLEM !!
Die Entscheidung über den ILERL-Antrag erfolgt zum Bewertungsstichtag am 30.10.2017.
Da in dem Antrag angegeben ist, dass die Durchführung des Vorhabens neben den ILERL-Fördermitteln nur mit Hilfe einer Sonderbedarfszuweisung erfolgen kann – die Gemeinde aber nun keine SBZ erhält – wird der ILERL-Antrag aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung abgelehnt werden.
!! MÖGLICHE LÖSUNG !!
Die Gemeinde beschließt, den ILERL-Antrag dahingehend zu ändern, dass die Durchführung des Vorhabens auch ohne SBZ erfolgen kann, d.h. die Gemeinde trägt den Eigenanteil in Höhe von 69.371,60 EUR allein.
Dieses ist noch keine Garantie, dass für das Vorhaben ILERL-Fördermittel gewährt werden. Es erhöht aber die Chance, in die Auswahl für 2018 zu kommen, da damit die Finanzierung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt wie folgt:
Der laufende ILERL-Antrag für das Vorhaben „Ausbau der Straße „Grüner Weg“ in der Ortslage“ wird dahingehend geändert, dass keine weiteren Förderungen für die Durchführung des Vorhabens vorgesehen sind.