Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11898
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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18.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 21.03.2017 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 32.529,30 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2015 -von 135 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 5.209,32 €.
Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.
In den vergangenen Monaten sind bereits Anträge auf Berücksichtigung bei der Vergabe der Mittel im Amt Klützer Winkel eingegangen. Die Anträge sind als Anlagen beigefügt.
Verteilung der Kinder zum Stichtag 31.12.2015 nach Alter (38,59 €/pro Kind):
Krippe/Tagesmutter (0 bis 3 Jahre) 44 Kinder dies entspricht 1.697,85 €
Kindergarten (3 bis 6 Jahre) 40 Kinder 1.543,50 €
Hort (6 bis 10 Jahre) 51 Kinder 1.967,97 €
Ergänzung zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.10.2017:
Die von der Stadt Klütz bereitgestellten Mittel für den Hort „Neptuns Kinnings“ in Höhe von 3.513,13 € können nicht durch Beschluss der Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen erneut verteilt werden. Abzüglich der Zahlung an die Tagesmütter in Höhe von jeweils 500,00 € kann die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen die Verteilung von 4.209,32 € anhand der Kinderanzahl nur an den Hort „Neptuns Kinnings“ und der Kita „Strand Kinnings“ in Boltenhagen beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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654,8 kB
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2
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148,2 kB
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218,3 kB
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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