Beschlussvorlage - AA Amt/17/11902

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Produktsachkonto 116.01-56370000 (Bankgebühren) wurde der Haushaltsansatz mit 700,00 Euro festgesetzt. Dieser Haushaltsansatz beinhaltet entstehende Rücklastschriftgebühren bei diversen Banken und die Schrankfachmiete bei der Sparkasse MNW.

Bisher brauchte das Amt Klützer Winkel weder für die Konten der Sparkasse, noch bei der DKB Kontoführungsgebühren zahlen. Mit Schreiben vom 30.06.2017 setzt die Sparkasse MNW eine monatliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 125,00 Euro ab dem 1. August 2017 fest.

Auch die DKB hat angekündigt eine monatliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro ab dem 1. Juli 2017 zu erheben.

Dies verursacht insgesamt überplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe bis zu 715,00 Euro für das Jahr 2017. Der entsprechende Deckungskreis 12 ist überschritten.

 

Aufgrund des § 4 (2) Nr. 2 der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 24. März 2015 muss der Amtsausschuss über die überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen entscheiden, da die Haushaltsüberschreitung mehr als 10 % (entspricht im PSK 11601.56370000 = 70,00 €) des geplanten Haushaltsansatzes in Anspruch nimmt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von bis zu 715,00 Euro im Produktsachkonto 116.01-56370000.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrauszahlung/Mehraufwand in dem Produkt 11601.56370000 (Bankgebühren/Rücklastschriftgebühren) in Höhe bis zu 715,00 Euro.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Produkt 61201.46222000 (Vollstreckungsgebühren).

 

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