Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11856

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Der Allradschlepper Case CS 94 der Gemeinde Kalkhorst ist defekt. Eine Reparatur würde bis ca. 9.800 € kosten. Der Schlepper wurde im Jahr 2005 als ein gebrauchter Traktor für die Arbeiten in der Gemeinde angeschafft. Dieser ist fast täglich im Einsatz.

Der Wiederverkaufswert des defekten Schleppers liegt mit Angebot bei 15.000 €.

Aus wirtschaftlicher Sicht hat sich demzufolge die Gemeinde Kalkhorst für den Kauf eines neuen bzw. Vorführschlepper entschieden.

 

Des Weiteren zeigte sich, dass sich der bereits ausgewiesene Fehlbetrag aufgrund geringerer Gewerbesteuereinnahmen (130 T€ weniger) wesentlich erhöhen wird. Auch dies erfordert nach § 48 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassung eine Nachtragshaushaltssatzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert.

 

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2017. 

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Anlagen

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