Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11717

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst führt das Aufstellungsverfahren für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst für einen kleinen Teilbereich südlich des Seeweges.

Anstelle der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ist durch die Gemeinde Kalkhorst die Vorbereitung eines weiteren Grundstücks für die Nutzung als Ferienhaus in unmittelbarem Anschluss an das vorhandene Ferienhausgebiet geplant. Der vorhandene Ahornweg soll für die Erschließung erweitert werden.

 

Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

Der Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 19. Mai 2017 bis 20. Juni 2017 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB BauGB parallel beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde vorgenommen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen nicht vor.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses sind die Planunterlagen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

Die naturschutzrechtlichen Belange sind zu berücksichtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind vor dem Satzungsbeschluss nach den Vorgaben des BauGB zu regeln und zu sichern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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