Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11797

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die MV Werften haben im Geltungsbereich der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 An der Westtangente 1 Gewerbegrundstücke erworben. Die Gewerbegrundstücke sollen für die Herstellung von Kabinen durch die MV Werften Fertigmodule GmbH genutzt werden. Neben Einrichtungen für Lager und Herstellung sind auch Kabinenlager vorgesehen. Das neue Betriebsgelände ist aus Sicht der MV Werften vorzugsweise geeignet. Für einen reibungslosen Ablauf des Produktionsprozesses ist am Standort auch die Lagerung der Kabinen vorgesehen. Das bisher zur Verfügung stehende Grundstück gegt für die Lagerung (zwischenzeitliche Lagerung) der Kabinen nicht, neben den bereits vorhandenen Hallen sind Möglichkeiten für die weitere bauliche Nutzung unmittelbar auf dem Grundstück nicht gegeben. Erweiterungsglichkeiten sind nur durch Inanspruchnahme von Flächen im westlichen Anschluss an die genutzten Gewerbeflächen, die in der rechtskräftigen Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 als Grünfläche festgesetzt sind, möglich.

Im Gegenzug sind für die Stärkung des Produktionsstandortes die Eingriffe in Natur und Landschaft andernorts auszugleichen. Gleichfalls ist eine Umsäumung des Gewerbegrundstücks in westliche Richtung weiterhin zu bewahren. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 der Hansestadt Wismar wird erforderlich, um an dem bereits geeigneten Standort bessere Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb zu schaffen.

Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ der Hansestadt Wismar weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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