Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11883

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 4. September 2017 bittet Frau Petra Rappen zum nachstmöglichen Zeitpunkt aus ihrem Mandat im Finanzausschuss der Stadt Klütz abberufen zu werden.

 

Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft eines Gemeindevertreters und/oder eines sachkundigen Einwohners als Mitglied in einem beratenden Ausschuss der Gemeindevertretung ist die Wahl durch die Gemeindevertretung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V). Dieser Wahlbeschluss ist bei einem Rücktritt aufzuheben und das geschieht auch bei „eigenem Verlangen“ oder anderem Vorschlag durch die Fraktion durch „Abberufung“. Hierzu § 19 Absatz 3 Satz 3 KV M-V, danach kann auch ein ehrenamtlich Tätiger seine Abberufung verlangen und dann nach § 32 Absatz 3 KV M-V durch die GV mit Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

 

Aus diesem Grund muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz die Abberufung von Frau Petra Rappen mit einem Mehrheitsbeschluss aller Stadtvertreter beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Frau Petra Rappen aus dem Finanzausschuss der Stadt Klütz abzuberufen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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