Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11882

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Petra Rappen hat mit Schreiben vom 4. September 2017 um ihre Abwahl/Abberufung aus ihrer Funktion als Mitglied des Finanzausschusses der Stadt Klütz gebeten.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Klütz besteht der Finanzausschuss aus 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern. Durch die Abberufung von Frau Rappen ist somit ein Stadtvertreter für den Finanzausschuss durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt Herrn / Frau …………………………...  als Mitglied in den Finanzausschuss der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Klütz

 

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