Mitteilungsvorlage - SV Klütz/17/11786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Stadt Klütz) festzulegen.

 

Der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. legte am 31. Mai 2017 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung in Klütz vor.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V., die Stadt Klütz und Vertreter des Elternrates trafen sich am 19. Juli 2017 zur Entgeltverhandlung. Während der Verhandlung wurde sehr kritisch über die Auslastung der Einrichtung und die Höhe der Miete diskutiert. Der Träger wollte die Kapazität der Einrichtung senken, um Schwankungen in der Auslastung vorzubeugen. Die Miete wurde in den vergangenen Jahren nicht in voller Höhe durch den Landkreis anerkannt. Dies hatte zur Folge, dass der Träger die vergangenen Wirtschaftsjahre mit Verlust in der Einrichtung abgeschlossen hat. Durch den Landkreis wurde als letztes Angebot für den Verhandlungstag vorgeschlagen die Miete in voller Höhe anzuerkennen und die Kapazität an Krippenplätzen auf 34 und an Kitaplätzen auf 100 zu reduzieren (zuvor Krippe: 36 und Kita: 105). Der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. hat den Vorschlag unter der Voraussetzung, dass die Stadt Klütz die Entscheidung mitträgt, angenommen. Herr Jung, als Bürgermeister der Stadt Klütz hat um Unterbrechung der Verhandlung an diesem Tag gebeten, um gemeinsam mit dem Sozialausschuss der Stadt Klütz am selben Abend ein Meinungsbild zu fassen. Der Sozialausschuss der Stadt Klütz hat sich nicht für den Vorschlag ausgesprochen. Sondern dass die Höhe der Miete durch eine unabhängige Schiedsstelle entschieden werden soll. Diese Entscheidung wurde allen Beteiligten der Verhandlung am 20.Juli 2017 per Mail mitgeteilt.

 

Per Mail wurde der Stadt Klütz vom Landkreis am 25. Juli 2017 mitgeteilt, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg und der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. die Verhandlung im Umlaufverfahren am 21. Juli 2017, ohne Beteiligung der Stadt Klütz fortgeführt haben.

 

 

 

 

 

Demzufolge stellen sich die Entgelte ab dem 01. August 2017 wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 31.07.2017 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

1.095,24

277,00 €

409,12

409,12 €

309,12

42,90 €

Krippe Teilzeit

748,73

161,00

293,87

293,87 €

233,87

22,69 €

Krippe halbtags

575,48

100,00 €

237,74

237,74 €

197,74

12,58 €

Kindergarten ganztags

578,84

146,00 €

216,42

216,42

 

21,62 €

Kindergarten Teilzeit

428,93

83,00 €

172,97

172,97

 

19,61 €

Kindergarten halbtags

353,99

48,00 €

153,00

153,00

 

18,60 €

 

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Stadt Klütz hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Da sich die Stadt Klütz gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Stadt eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Stadtvertretung gefasst werden.

 

 

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