Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11767

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 21.03.2017 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel Landesmittel in Höhe von 32.529,30 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Stadt Klütz ergibt sich aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2015 -von 272 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 10.495,81 €.

Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.

 

Die Kindertagesstätte Klützer Schloßspatzen hat einen Antrag auf Berücksichtigung bei der Verteilung der Mittel gestellt und Bespiele für die Verwendung benannt.

(siehe Anlage)

 

Neuer Sachstand:

Der Hort „Neptun Kinnings“ in Boltenhagen hat mit Posteingang vom 28. Juli 2017 einen Antrag auf Berücksichtigung bei der Verteilung für das Projekt Verkehrserziehung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Zuweisung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2017 wie folgt zu verwenden:

  1. ……………………..
  2. ……………………..
  3. ……………………..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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